Ich denke, es kann momentan als gesichert gelten, daß in Deutschland der Staatsangehörigkeitsausweis in seiner Wirkung dem Live Birth Certificate des angelsächsischen Rechtskreises entspricht, was die Beurkundung der Geburtsrechte anbelangt. In den angelsächsisch geprägten Ländern gilt das von den Eltern unterschriebene Live Birth Certificate (bei uns: Geburtsanzeige o.ä.) als Urkunde der Staatsangehörigkeit im Sinne von … Staatsangehörigkeitsausweis entspricht dem Live Birth Certificate Veröffentlicht am 11. September 2013 von freewomanontheland Standard weiterlesen
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